Abomiete – Allgemeine Geschäftsbedingungen – V03.12.2024
Die Mieterin wir insbesondere auf nachfolgende Bestimmungen aufmerksam gemacht:
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Decathlon Sports Switzerland SA mit Sitz an der Route du Meyrin 171, 1214 Vernier (nachfolgend „Decathlon Schweiz“, „wir“) als Vermieter der Produkte und Ihnen (nachfolgend „Mieterin“, „Sie“) als Mieterin der Produkte. Diese AGB gelten ausschliesslich für die Miete im Rahmen eines Abonnements (hiernach „Abomiete“). Die Abomiete gilt für Produkte, die von Decathlon Schweiz langfristig vermietet werden. Die Abomiete dient als Alternative zum Kauf der Produkte und endet erst mit Kündigung des Mietvertrages.
2. Nutzung der Abomiete
Die Nutzung der Abomiete bedingt, dass die Mieterin über einen Decathlon Member Account verfügt. Weiter erforderlich ist die Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte (nur Visa- oder Mastercard eines Schweizer Anbieters, die auf den Namen der Mieterin lautet), sowie der Kopie eines Identitätsnachweises (Pass, Identitätskarte). Die Abomiete steht nur natürlichen Personen zur Verfügung, die volljährig sind.
Die Mieterin benötigt zudem ein Smartphone, auf das ein Link per SMS gesendet kann.
3. Annahme des Mietangebotes
Das Mietprodukt (nachfolgend „Produkt“), die vereinbarten Mietkosten (nachfolgend „Mietkosten“) und weitere Informationen zur Abomiete sind über den Link, der per SMS zugesendet wird, abrufbar. Über diesen Link kann die Mieterin ihre persönliche Kreditkarte (Visa oder Mastercard eines in der Schweiz ansässigen Institutes) hinterlegen, über welche die Mietkosten abgebucht werden.
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Mieterin die Kreditkarte gültig hinterlegt hat und vorliegenden AGB über den zugesandten Link akzeptiert.
4. Mietdauer und Kündigung
Die Abomiete dauert mindestens drei volle Monatsintervalle. Ein Monatsintervall beginnt jeweils an dem Tag des Monates, an dem der Mietvertrag zustandegekommen ist und endet am selben Kalendertag des Folgemonats (z.B. vom 20. April bis zum 20. Mai).
Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch die Kundin kann einzig durch Rückgabe des Produktes mit allen Bestandteilen an Decathlon Schweiz erfolgen. Die Produkte müssen mit all ihren Bestandteilen persönlich in einer Filiale zurückgegeben werden. Eine Anmeldung der Rückgabe ist nicht erforderlich.
Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages durch Decathlon Schweiz erfolgt durch Email oder SMS unter der Beachtung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen auf das Ende eines Monatsintervalles. Das Produkt ist von der Mieterin spätestens am Ende des Monatsintervalles zurückzugeben.
Fällt das Ende eines Monatsintervalles auf einen Sonntag oder einen kantonal anerkannten Feiertag, so kann das Produkt am folgenden Werktag zurückgegeben werden ohne dass eine zusätzliche Monatsmiete anfällt.
Wird ein Produkt in einem verschmutzen Zustand zurückgegeben, so berechnet Decathlon Schweiz eine Reinigungspauschale von CHF 15.00.
5. Fälligkeit der Mietkosten und Abrechnung
Die Mietkosten werden am ersten Tag des jeweiligen Monatsintervalles fällig und über die hinterlegte Kreditkarte abgebucht, ohne dass es dazu einer gesonderten Zustimmung der Mieterin bedarf. Decathlon Schweiz behält sich vor, eine Abbuchung auch zu einem anderen Zeitpunkt vorzunehmen.
Für jeden angebrochenen Monatsintervall ist der volle monatliche Mietzins zu leisten.
Decathlon Schweiz ist zudem berechtigt, Kosten für Reparaturen des Produktes, die gemäss Art. 12 von der Kundin zu tragen sind, über die Kreditkarte abzurechnen.
Abrechnungen werden der Mieterin ausschliesslich Digital über ihr Decathlon Member Konto zugestellt.
Können die Mietkosten bei Fälligkeit nicht abgebucht werden, so ist die Kundin im Schuldnerverzug. In dem Fall werden der Kundin Verzugszinse berechnet, die dem zweifachen des gesetzlichen Zinssatzes entsprechen. Weitere Rechte von Decathlon Schweiz sind vorbehalten.
6. Zustand und Übergabe des Produktes
Die Mieterin anerkennt, dass es sich beim Produkt um eine gebrauchte Mietsache handelt. Mit Zustimmung zu diesen AGB anerkennt die Mieterin, dass sie das Produkt geprüft hat und keine Schäden vorliegen, welche die Nutzung des Produktes einschränken.
Weiter bestätigt die Mieterin, dass sie bei der Übergabe des Produktes über Funktionsweise und die sichere Verwendung des Produktes durch Decathlon Schweiz unterrichtet wurde.
7. Nutzung des Produktes
Die Kundin hat das Produkt während der gesamten Mietdauer mit grosser sorgfalt und gemäss den mitgegebenen Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Weiter hat die Kundin das Produkt vor übermässigen Witterungseinflüssen und Diebstahl zu schützen. Es ist der Kundin nicht gestattet, optische oder technische Änderungen am Produkt vorzunehmen.
Es ist der Kundin nicht gestattet, das Produkt durch Dritte nutzen zu lassen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Verwendung von Kinderfahrrädern durch die eigenen Kinder der Nutzerin oder die gelegentliche Verwendung von Fitnessgeräten durch Mitbewohner der Kundin.
8. Fristlose Kündigung
Sofern Sie Handlungen begehen, welche die Fortführung des Mietverhältnisses unzumutbar machen, hat Decathlon Schweiz das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Decathlon Schweiz kann den Mietvertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn;
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist das Produkt innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Kündigung durch die Kundin zurückzugeben.
9. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe des Produktes im Falle einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung durch Decathlon Schweiz ist für jeden angefangen Monatsintervall die volle Monatsmiete zuzüglich eine Vertragsstrafe von CHF 50.00 pro Monat zu leisten. Decathlon Schweiz ist berechtigt, die Vertragsstrafe über die hinterlegte Kreditkarte abzubuchen. Sofern sich die Kundin mit der Rückgabe des Produktes um mehr als 60 Tage verspätet, kann Decathlon Schweiz auf die Rücknahme des Produktes verzichten und den Kaufpreis des Produktes bei der Kundin einfordern. Decathlon Schweiz behält sich vor, die Kundin für weitergehende Verzugsschäden haftbar zu machen.
10. Wartung der Produkte
In den Mietkosten ist eine Wartungspauschale enthalten. Um einen Wartungsservice in Anspruch zu nehmen, hat die Kundin das Produkt in eine Decathlon Schweiz Filiale zu bringen.
Bei Fahrrädern in der Wartungspauschale enthalten sind Dienstleistungen wie der Wechsel von Reifen, Schaltung, Ketten, Bremskabel- und Klötze, Tretlager, Kassette, Felgen, Anpassung der Schaltung und der Bremsen sowie das Ölen der Komponenten.
Verbleibt das Produkt zur Durchführung von Wartungsdienstleistungen während längerer Zeit in einer Decathlon Filiale, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung.
11. Reparaturservice
Im Falle einer Beschädigung des Produktes, die auf ein plötzliches, unvorhersehbares Ereignis zurückzuführen ist, übernimmt Decathlon Schweiz die Kosten für Reparatur und Ersatzteile. Um einen Reparaturservice in Anspruch zu nehmen, hat die Kundin das Produkt in eine Decathlon Schweiz Filiale zu bringen. Bei grösseren Schäden hat Decathlon Schweiz das Recht, eine Reparatur abzulehnen und dem Kunden ein Ersatzprodukt anzubieten.
Verbleibt das Produkt zur Durchführung von Reparaturdienstleistungen während längerer Zeit in einer Decathlon Filiale, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung.
12. Kostenpflichtige Wartung und Reparatur
Von der kostenfreien Wartung gemäss Art. 10 und 11 und Reparatur ausgenommen sind namentlich;
Kosten für die Behebung entsprechender Schäden sind von der Kundin zusätzlich zu den Mietkosten zu tragen.
Decathlon Schweiz behält sich stets vor, die Behebung von rein ästhetischen Schäden, beispielsweise an der Lackierung bei Fahrrädern, abzulehnen.
13. Zerstörung, Diebstahl oder Verlust des Produktes
Die Zerstörung, den Diebstahl oder der Verlust des Produktes ist Decathlon Schweiz umgehend zu melden.
Mit der Meldung betreffend die Zerstörung, den Diebstahl oder den Verlust des Produktes gilt der Mietvertrag als gekündigt. Neben den Mietkosten hat die Mieterin auch den Neuwert des Produktes zu begleichen. Der Neuwert des Produkts entspricht dem Preis, der zuletzt in der Decathlon Schweiz Filiale, von der das Produkt gemietet wurde, angezeigt war. Die Forderung betreffend die Entschädigung des Neuwertes wird innerhalb von 30 Tagen ab Meldung der Zerstörung oder des Verlustes des Produktes fällig.
Decathlon Schweiz ist berechtigt, die Kosten des Produktes bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung über die hinterlegte Kreditkarte abzurechnen.
Kann die Kundin nachweisen, dass die Zerstörung des Produktes ohne jegliches Verschulden ihrerseits erfolgte, so ist sie für den Schaden nicht haftbar.
14. Abtretung offener Forderungen
Decathlon Schweiz hat das Recht, offene fällige Forderungen an Dritte abzutreten. Sofern Decathlon Schweiz offene Forderungen wegen Zahlungsverzug an ein Inkassounternehmen abtritt, hat die Kundin eine zusätzliche Entschädigung von CHF 100.00 zu leisten. Eine Forderungsabtretung wird der Kundin brieflich oder per Email mitgeteilt. Im Falle einer der Kundin mitgeteilten Forderungsabtretung, kann die Kundin die offenen Forderungen nicht mehr schuldbefreiend an Decathlon Schweiz leisten.
15. Haftung
Die Haftung von Decathlon Schweiz für Schäden, die der Kundin im Zusammenhang mit dem Produkt entstehen, ist soweit gesetzlich zslässig, ausgeschlossen.
Die Kundin bestätigt, dass sie während der Dauer des Mietverhältnisses über eine Haftpflichtversicherung verfügt, welche Personenschäden und Sachschäden an Dritteigentum abdeckt.
Die Kundin wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Produkt durch Decathlon nicht gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust versichert ist.
16. Änderungen hinterlegter Daten
Die Kundin verpflichtet sich, alle Änderungen der hinterlegten Daten, insbesondere der hinterlegten Kreditkarte, über ihr Konto auf der Website rental.decathlon.com oder über ihr Decathlon Member Account zu melden.
17. Weitere Bestimmungen
Es ist der Kundin nicht erlaubt, das Produkt für gewerbliche Zwecke zu verwenden. Bei der Vermietung von Fahrrädern ist es der Kundin namentlich untersagt, das Fahrrad zur Aussübung von Lieferdienstleistungen zu verwenden.
18. Personenbezogene Daten
Im Zusammenhang mit der Abomiete bearbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch, um illegale Aktivitäten zu verhindern, namentlich im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl und Betrug. Zwecks verhinderung illegaler aktivitäten können wir beispielsweise die Echtheit bereitgestellter Infomrationen prüfen oder automatisiert verdächtige Verhaltensmuster erkennen.
Die Bearbeitung der personenbezogenen Daten kann das Sammeln und Abgleichen Ihrer personenbezogenen Daten beinhalten. Berabeiten können wir persönliche Daten zu Ausweisdokumenten und Informationen zu früheren Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, einschliesslich;
Indem Sie uns diese Informationen zur Verfügung stellen, stimmen Sie der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung dieser Informationen durch Decathlon oder diesen externen Partner zu:
Ihre Daten werden während der Dauer des Mietvertrages und für dreizehn Monate nach dessen Beednigung aufbewaht. Bei Verdacht auf widerrechtliche Aktivitäten können Ihre personenbezogenen Daten bis zu zwei Jahre ab Kenntnissnahme der Aktivitäten aufbewahrt werden.
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von Decathlon Schweiz.
19. Anwendbares Recht
Diese AGB unterliegen Schweizer Recht unter ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.